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1. Allgemeines
Alle Leistungen und Lieferungen von uns erfolgen ausschließlich zu den
folgenden Bedingungen. Abweichungen und sonstige Vereinbarungen müssen
schriftlich fixiert werden. Abweichungen und sonstige Vereinbarungen in
der Vergangenheit - auch wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden
- bedeuten keinen grundsätzlichen Verzicht der hier niedergelegten Bedingungen.
Bedingungen und Forderungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht,
auch wenn wir sie nicht mündlich oder schriftlich zurückgewiesen haben.
Alle offensichtlichen Irrtümer und Fehler in Angeboten, Vertragen und
sonstigen Vereinbarungen binden uns nicht. Hält der Auftraggeber sich
nicht an Verträge und sonstige Vereinbarungen sind wir berechtigt, den
betreffenden Auftrag bis zur Erfüllung ganz oder teilweise auszusetzen
oder zu streichen. In solchen Fällen behalten wir uns Schadenersatzforderungen
vor.
2. Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte
Annahmefrist enthalten.
Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, können wir dies
innerhalb von vier Wochen annehmen. Gestalterische Abweichungen oder technische
Abweichungen von Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen schriftlichen
Unterlagen sowie Beschreibungen sowie Änderungen hinsichtlich Farbe
und Form bleiben vorbehalten, soweit sie für unseren Vertragspartner
zumutbar sind. Angaben über die von uns zu erbringenden Leistungen
sind ungefähre und annähernde Angaben; sie sind keine garantierten
Beschaffenheiten, es sei denn, eine Garantie wird durch uns ausdrücklich
und schriftlich übernommen.
Terminzusagen unsererseits sind unverbindliche Richttermine. Stellt sich
heraus, das wir nicht zum genannten Richttermin liefern können, melden
wir dies unverzüglich dem Auftraggeber. Die Lieferfrist verlängert sich
in einem solchen Fall angemessen. Schadenersatzansprüche sind hierbei
ausgeschlossen.
Alle Waren und Leistungen verbleiben in unserem Eigentum und Urheber-
und Nutzungsrechte gelten als nicht vergeben bis zur Bezahlung der gesamten
Forderung aus der Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit nicht von
uns schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
3. Vergütung Zahlungsbedingungen
Aufrechnung Zurückbehaltungsrechte
a) Die Preise gelten für den in den vereinbarten Auftragsbestätigungen
aufgeführtenLeistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen
werden gesondert berechnet.Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer.
b) Anregungen und/oder Vorschläge unseres Vertragspartners oder eine
sonstige von ihm stammende Mitarbeit haben vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen keinen Einflussauf die Höhe der Vergütung.
c) Unsere Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes bzw. der Leistung
fällig. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen geltend zu machen;
und zwar mangels abweichender Vereinbarung 1/3 der vereinbarten Gesamtvergütung
nach Vertragsschluss, 1/3 nach Fertigstellung von Entwurfsarbeiten etc.
und 1/3 nach Ablieferung des fertigen Werkes bzw. der Leistung.
d) Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Vertragspartner nur berechtigt,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden,
unbestritten sind oder von uns anerkannt wurden.
e) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.
f) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen und Lieferungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu
erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt
werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich
zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen
Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
gefährdet sein könnte.
4. Urheberrechte, Nutzungsbedingungen und generelle
Hinweise zur Abwicklung von Aufträgen im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen
Alle von uns erbrachten Designleistungen, verfassten Texte und Programmierleistungen
oder sonstige im Sinne des Urheberrechts erbrachten Leistungen sind persönliche
geistige Schöpfungen und damit urheberrechtlich geschützt.
Sie bleiben auch nach Zahlung eines Nutzungshonorars durch den Auftraggeber
unser Eigentum. Mit Zahlung des Nutzungshonorars wird die Nutzungsart
und die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Nutzungsrechts vereinbart
und gewährt. Die Urheberrechte können auf Wunsch und mit unserer Zustimmung
vom Auftraggeber käuflich erworben werden.
Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Unsere Leistungen
dürfen weder kopiert oder nachgeahmt noch ohne ausdrückliche Genehmigung
anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. In allen
Fällen, auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Auftraggeber,
behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung
hervorgegangenen Leistungen und Waren zur Eigenwerbung zu verwenden.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Eine unentgeltliche
Tätigkeit und die kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist nicht möglich.
Für die inhaltliche, grammatikalische und orthografische Richtigkeit von
Texten ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit der Genehmigung von Entwürfen
übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für dessen Richtigkeit insgesamt.
Zusendung und Rücksendung unserer Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung
des Auftraggebers. Vor Ausführung einer Veröffentlichung oder Vervielfältigung
sind uns Muster zur Korrektur vorzulegen. Nachfolgend genannte Punkte
sind als Einzelposten separat zu honorieren:
a). Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für die nachfolgende Ausarbeitung
des Entwurf oder von Entwürfen
b) Der Auftraggeber zahlt ein Honorar für Nutzungsrechte
c) Der Auftraggeber zahlt für die Übertragung des Copyrights. Anderweitige
Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert und von uns unterzeichnet werden.
5. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Mängel, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden. Schadenersatzansprüche für entgangene bzw. vermeintlich
entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Die Haftung ist auf den jeweiligen von uns ausgestellten Rechnungsbetrag
oder den jeweiligen Posten in dieser Rechnung begrenzt. Mängel in unseren
Leistungen, die uns nachgewiesen wurden, beheben wir nach unserer Wahl
durch Neulieferung oder Nachbesserung. Sind Neulieferung oder Nachbesserung
unmöglich oder innerhalb einer uns einzuräumenden angemessenen Frist gescheitert,
kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Auftragssumme
fordern oder verlangen, den entsprechenden Vertrag bzw. die entsprechenden
Teile daraus rückgängig zu machen. Offensichtliche Mängel der Lieferung
oder Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Empfang
der Leistung oder Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen
uns innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels vom Auftraggeber
schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 3 Monate ab Auslieferung, endet
aber schon vorher, wenn die Nutzungsart für unsere Leistung innerhalb
von 3 Monaten beendet ist (beispielsweise bei Zeitungsanzeigen). Wir prüfen
nicht, ob unsere Leistungen gegen Rechte Dritter verstoßen bzw. als Warenzeichen
schutzfähig sind. Die Verantwortung und Haftung hierfür liegt ausschließlich
beim Auftraggeber. Die Ansprüche des Auftraggebers sind hiermit abschließend
geregelt.
6. Schlussbestimmung
Für alle Geschäftsbedingungen und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand - ausgenommen Privatkunden
- ist Berlin.
Für Privatkunden gilt der allgemeine Gerichtsstand. Sollten eine oder
mehrere Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine
weitere vereinbarte Bedingung unwirksam oder nicht durchführbar sein,
oder stellt sich zu irgendeinem Zeitpunkt heraus, dass eine Lücke in den
Bedingungen existiert, so wird dadurch die Relevanz aller anderen Bedingungen
nicht berührt. Die unwirksame Bedingung oder Lücke gilt durch eine solche
Bedingung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am
nächsten kommt.
Stand: November 2010
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